Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

 

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Hochzeitsplanung, vertreten durch Isabel Merfort, Wriezener Str. 2,13055 Berlin. Nachfolgend als Hochzeitsplanerin tituliert.
  • Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden, folgend Brautpaar genannt, und Isabel Merfort geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Hochzeitsplanerin sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
  1. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
  • Angebote von Isabel Merfort an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
  • Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Nach Angebotsannahme durch das Brautpaar ist Isabel Merfort berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Brautpaares zu tätigen.
  • Insbesondere ist Isabel Merfort berechtigt, auch im Namen und auf Rechnung des Kunden Geschäfte oder Verträge zwischen diesem und den Vertragspartnern  zu vermitteln und abzuschließen. Dem Brautpaar ist bekannt, dass die Hochzeitsplanerin gegebenenfalls Provisionsansprüche aus derartigen vermittelten Geschäften gegen ihre Vertragspartner hat.

 

  • Isabel Merfort ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Isabel Merfort sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Honorare für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Dritten (Räumlichkeiten, Künstler etc.) sind sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an Isabel Merfort zu zahlen (unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat).
  • Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.
  • Bei der Buchung eines Service- / Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf  30% der vereinbarten Servicepauschale; sie ist unmittelbar nach der Auftragserteilung fällig, spätestens nach zwei Wochen. Weitere 40% des Preises sind spätestens zur Mitte der Gesamtvertragslaufzeit (Auftragserteilung bis Veranstaltungsbeginn) fällig. Die letzte Rate 30% sind 14 Tage vor dem

Veranstaltungstermin zu zahlen. Isabel Merfort wird dem Kunden nach der Auftragserteilung eine Rechnung zusenden, die die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten ausweist. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird Isabel Merfort dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig ist.

  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Isabel Merfort über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während des Verzugs mit 3% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsdrohung, ist Isabel Merfort zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle dieses Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
    Werden Isabel Merfort nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt, so ist Isabel Merfort berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Außerdem ist Sie in diesem Falle berechtigt, vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • Alle Preise beinhalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer

 

  1. Zusatzleistungen
  • Sämtliche Leistungen, die nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzvereinbarungen. Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Als Zusatzleistungen gelten auch die sich nach dieser Vereinbarung ergebenen Erweiterungen.
  • Ab einer Gästeanzahl von mindestens 100 Personen behält sich Isabel Merfort vor eine zusätzliche Hilfskraft für die Abwicklung der Veranstaltung am Veranstaltungstag hinzuzuziehen. Dies wird mit dem Auftraggeber ca. 2 Monate vor der Veranstaltung besprochen und schriftlich festgehalten. Die zweite Person wird mit 40€ pro Stunde inkl. MwSt. vergütet und ist vom Auftraggeber zu begleichen. Die Übernachtungsregelung gilt auch für die Hilfskraft.
  • Auch bei einer Gästeanzahl unter 100 Personen, jedoch mit sehr viel Aufwand und wechselnden Veranstaltungsorten am Veranstaltungstag, behält sich Isabel Merfort vor eine zusätzliche Hilfskraft für die Abwicklung der Veranstaltung am Veranstaltungstag hinzuzuziehen. Dies wird mit dem Auftraggeber ca. 2 Monate vor der Veranstaltung besprochen und schriftlich festgehalten. Die zweite Person wird mit 40€ pro Stunde inkl. MwSt. vergütet und ist vom Auftraggeber zu begleichen. Die Übernachtungsregelung gilt auch für die Hilfskraft.
  • Hochzeitsgäste werden nicht im Auto von Isabel Merfort irgendwo hin mitgenommen, weder noch nach Hause gefahren.
  • Allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Fr von 09.30 – 20.00Uhr, Sa 10.00 – 18.00Uhr, So/Feiertag geschlossen An Urlaubstagen bleibt die Agentur ebenfalls geschlossen, dies wird bis 1 Woche vor Antritt schriftlich angekündigt, um ggf. offene Fragen noch vorab klären zu können. In besonderen Fällen Bedarf es auch eine Vertretung, dies nach Absprache.

 

  1. Pflichten des Kunden
  • Isabel Merfort hält beim Erstgespräch sämtliche, bis dahin vorhandene, Informationen, Wünsche und Vorstellung zur Hochzeit des Auftraggebers schriftlich fest. Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung.
  • Während der Planungszeit trifft der Auftraggeber Entscheidungen in einem angemessenen Zeitraum, so dass die Wünsche durch Isabel Merfort umsetzbar sind.
  • Jegliche Entscheidungen, Buchungswünsche von Dienstleistern oder anderen Dingen bezüglich der Hochzeit, und/oder Änderungen von Planungsdetails sind Isabel Merfort schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
  • Für die Hochzeitsplanerin ist am Veranstaltungstag für Essen und Trinken zu sorgen. Ist der Veranstaltungsort über 150 Km vom Wohnort der Inhaberin entfernt, so ist eine Übernachtungsmöglichkeit sicherzustellen.
  • Der Verleih von Dekorationsmaterialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden.
  • Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist Isabel Merfort an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

 

  1. Leistungserbringung
  • Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch die Hochzeitsplanrin schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen jedoch in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat, Isabel Merfort schriftlich bestätigt hat und – falls vereinbart – die Anzahlung vom Kunden geleistet wurde.
  • Isabel Merfort wird von ihrer Lieferungs- und Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Lieferung und/oder Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, die Isabel Merfort trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

 

  • Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht. Versand, Erfüllungsort, Transportschäden: Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden mit einem Transportunternehmen nach einer Wahl von Isabel Merfort. Erfüllungsort ist der Sitz derHochzeitsplanerin  bzw. des Veranstaltungsortes. Die Gefahr geht mit dem Versand, bei Abholung mit der Übergabe auf den Kunden über. Transportschäden hat der Kunde direkt dem Transporteur anzuzeigen.

 

8. Rücktritt/ Kündigung/Verschiebung

 

 

  • Wird die Veranstaltung seitens des Brautpaares abgesagt, so ist der Vertrag schriftlich zu kündigen und Isabel Merfort behält sich das Recht, alle bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
    Für den Ausfall der Tagesbetreuung (Zeremonienmeister) gilt folgende Stornierungsregel:

    9 Monate vor der Hochzeit: 25% des vereinbarten Budgets
    6 Monate vor der Hochzeit: 50% des vereinbarten Budgets
    3 Monate vor der Hochzeit: 80% des vereinbarten Budgets

    Kommt es zur Verschiebung des Events seitens des Brautpaares, so fallen 20% Mehrkosten für den erhöhten Planungsaufwand und weitere 30% für die Tagesbetreuung an.

  • Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.
    Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.
    Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit Isabel Merfort für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Inhaberin Isabel Merfort verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an das Brautpaar abzutreten.
    Darüber hinaus ist die Inhaberin berechtigt, zusätzlich einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Die Weddingplanerin ist berechtigt, anstatt des Aufwendungsersatzes die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt.

 

  1. Gewährleistung
  • Bei Anlieferung von Waren hat der Kunde diese unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch Isabel Merfort erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich an Isabel Merfort mitzuteilen. Für darüber hinausgehende Ansprüche des

Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden gilt § 9 entsprechend. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.

 

  1. Haftung
  • Isabel Merfort haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Sämtliche Verträge mit Dritten werden ausschließlich namens und in Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. Dementsprechend haftet Isabel Merfort nicht für Ansprüche bzw. Forderungen des Auftraggebers gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Auftraggeber, sowie durch Dritte verursachte Schäden
  • Isabel Merfort haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks.

 

  1.  Eigentumsvorbehalt I Nutzungsrechte I Eigenwerbung
  • Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum der Inhaberin.
    Nutzungsrechte jeder Art an den von Isabel Merfort erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Inhaberin.
  • Isabel Merfort ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Inhaberin ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen von Dekorationen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Dies schließt auch die Verbreitung elektronischer Medien z.B. Internet ein.

 

  1. Schriftform / Salvatorische Klausel
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

 

  1. Datenspeicherung und Nutzungsrechte
  • Isabel Merfort ist berechtigt, Daten über das Brautpaar, die Sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.
  • Datenweiterleitung an Dritte: Die Daten der Nutzer werden nur dann an Dritte weiter geleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Nutzer in die Weiterleitung eingewilligt hat.
    Das ist zum Beispiel der Fall wenn die Weiterleitung der Daten der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer dient und die Postadresse nach einer Shopbestellung an ein Speditionsunternehmen übergeben wird oder ein weiterer Dienstleister zur Rechnungstellung die Anschrift  bezogen auf Ihre Veranstaltung benötigt.

Die Weiterleitung der Daten erfolgt auch, wenn von zuständigen Stellen wie z.B. von Strafverfolgungsbehörden angefordert werden.
Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden keineswegs an Dritte zu Werbezwecken oder zwecks Erstellung von Nutzerprofilen verkauft oder weitergeleitet.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand
  • Isabel Merfort  Hochzeitsplanung wird von der Inhaberin Isabel Merfort betrieben.

Firmensitz ist: Wriezenerstr. 2, 13055 Berlin. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Isabel Merfort unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Berlin.